Auch wenn keiner sich gerne mit dem eigenen Ableben beschäftigt, bleibt es Fakt, dass es jeden von uns treffen wird. Und mit diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, wer ist eigentlich Erbe und was wurde vererbt?
Natürlich gibt es die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht. Aber entsprechen diese wirklich Ihren persönlichen Wünschen? Und bilden diese auch das ab, was Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und Ihren Kindern eigentlich besprochen haben? Oder droht eine böse Überraschung, weil eben nichts geregelt ist?
Jede natürliche Person hat die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag solche Verfügungen von Todes wegen zu treffen, die ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Schlagwörter sind dabei: Einzeltestament, Berliner Testament, Gemeinschaftliches Testament, Behindertentestament, Geschiedenentestament, …
Ich berate Sie zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten!
Dazu erarbeiten wir gemeinsam die familiäre Konstellation, verschaffen uns einen Überblick über das Erblasservermögen und benennen Ihre Ziele. Anschließend arbeite ich Lösungwege für die erbrechtliche Gestaltung aus und erörtere diese mit Ihnen. Wenn gewünscht, erhalten Sie von mir den entsprechenden Testamentsentwurf und ich begleite Sie bis zum Abschluss der rechtswirksamen Testamentserrichtung.
Anschließend wissen Sie, dass alles klar geregelt ist.
Kosten
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und der jeweiligen Ausgestaltung des Mandats ab. Ich bespreche die Vergütung, sobald der Auftrag definiert ist und arbeite in der Regel auf Basis von Honorarvereinbarungen.